SPEZIALIST FÜR KRANKENTRANSPORTE
Spezialist für Krankentransporte Taxi-Kaiser Berliner Str. 33a 52351 Düren Telefon 0242198080
Taxi Krankentransporte
Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden
Die Genehmigung bitte dem Fahrer aushändigen
Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich
Gesetzlicher Eigenanteil:
10% des Fahrpreises
Mindestens 5,00 €
Höchstens 10,00 € pro Fahrt sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse
erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom
Eigenanteil
Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit dem Taxi
Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder BlPersonen mit der Pflegestufe 2 oder 3
In Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis
Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils
Ambulante Operationen:
Keine Genehmigung der Krankenkasse für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes erforderlich, ausserhalb schonKrankentransportschein erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils
Ausnahme: grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse
Dialysefahrten mit dem Taxi
Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlichKrankentransportschein erforderlich
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)
Strahlen-/Chemotherapie Fahrten mit dem Taxi
Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlichKrankentransportschein erforderlich
Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste Hin- und letzte Rückfahrt (komplett bei der 1. Fahrt zu errichten) oder Eigenanteil pro Fahrt (jeweils bei jeder Fahrt zu entrichten) oder grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil
Fahrten zu stationären Behandlungen mit dem Taxi:
(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)Keine Genehmigung der Krankenkasse innerhalb des Stadtgebiets erforderlich, ausserhalb schon
Der Krankentransportschein genügt
Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt
Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha.
Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig
Taxi Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften:
Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlichEs ist kein Eigenteil zu zahlen.
Wir beraten Sie zu allen Fragen gerne unverbindlich am Telefon unter:
Taxi Zentrale in Düren Taxi-Kaiser Berliner Str. 33a 52351 Düren Telefon 02421-98080