SPEZIALIST FÜR KRANKENTRANSPORTE

     Spezialist für Krankentransporte Taxi-Kaiser Berliner Str. 33a 52351 Düren Telefon 0242198080

Taxi Krankentransporte 


Grundsätzliches
Alle Fahrten müssen im Voraus von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden
Die Genehmigung bitte dem Fahrer aushändigen
Eine ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) ist erforderlich


Gesetzlicher Eigenanteil:
10% des Fahrpreises
Mindestens 5,00 €
Höchstens 10,00 € pro Fahrt sind beim Taxifahrer bar zu bezahlen
Nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze (bei der Krankenkasse erfragen) erhalten Sie von der Krankenkasse eine Befreiung vom Eigenanteil

Fahrten zu ambulanten Behandlungen mit dem Taxi

Nur für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Buchstaben aG, H oder Bl
Personen mit der Pflegestufe 2 oder 3
In Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis
Genehmigung der Krankenkasse und Krankentransportschein erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils


Ambulante Operationen:

Keine Genehmigung der Krankenkasse für Fahrten innerhalb des Stadtgebietes erforderlich, ausserhalb schon
Krankentransportschein erforderlich
Zuzahlung des Eigenanteils
Ausnahme: grundsätzliche Befreiung durch die Krankenkasse


Dialysefahrten mit dem Taxi

Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
Krankentransportschein erforderlich
Kein Eigenanteil bei Vorlage eines Befreiungsausweises (nach Erreichen Ihrer persönlichen Belastungsgrenze)


Strahlen-/Chemotherapie Fahrten mit dem Taxi

Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
Krankentransportschein erforderlich
Je nach Genehmigung der Kasse Barzahlung des Eigenanteils für die erste Hin- und letzte Rückfahrt (komplett bei der 1. Fahrt zu errichten) oder Eigenanteil pro Fahrt (jeweils bei jeder Fahrt zu entrichten) oder grundsätzliche Befreiung vom Eigenanteil


Fahrten zu stationären Behandlungen mit dem Taxi:

(Einlieferungen und Entlassungen bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
Keine Genehmigung der Krankenkasse innerhalb des Stadtgebiets erforderlich, ausserhalb schon
Der Krankentransportschein genügt
Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils pro Fahrt
Ausnahme: Fahrten zur Kur/Reha.
Hier ist eine Genehmigung der Krankenkasse im Voraus notwendig


Taxi Kostenträger: Unfallkasse, Berufsgenossenschaften:

Ärztliche Verordnung bzw. Verordnung der Schule ist erforderlich
Es ist kein Eigenteil zu zahlen.


Wir beraten Sie zu allen Fragen gerne unverbindlich am Telefon unter:

Taxi Zentrale in Düren Taxi-Kaiser Berliner Str. 33a 52351 Düren Telefon  02421-98080